Förderung
DSGVO
der THW-Bundesvereinigung e.V.
Präambel:
Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der Lesbarkeit in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen für alle Geschlechter. Des Weiteren impliziert der Begriff THW-Förderverein die Begriffe THW-Helferverein sowie THW-Helfervereinigung.
Urkunden, Auszeichnungen und Anerkennungen fördern die Bindung der Mitglieder an die Organisation. Die Gleichbehandlung verdienter Mitglieder steht dabei im Vordergrund. Das Präsidium der THW-Bundesvereinigung hat daher die vorliegende Ehrenordnung für die THW-Bundesvereinigung mit den Mitgliedsverbänden auf Bundes-, Landes- und Ortsebene beschlossen. Diese Ehrenordnung gilt für direkte Mitglieder des Präsidiums bzw. der Landesvorstände analog. Förderer und Sponsoren der THW-Fördervereine sollen Auszeichnungen und Anerkennungen in vergleichbarer Weise erhalten können.
Die Tragegenehmigung der Ehrennadel als Bandspangenausführung am THW-Dienstanzug wurde durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk erteilt.
Siehe Anlage 1: Layout Bandspangenversionen in Bronze, Silber und Gold
Die Vergabe von Urkunden, Auszeichnungen und Anerkennungen wird auf die bestehenden Gliederungsebenen delegiert, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Die THW-Bundesvereinigung behält sich die Vergabe der Ehrennadel in Silber und Gold vor.
Diese Ehrenordnung gibt die Regelungen für Urkunden, Auszeichnungen und Anerkennungen verbindlich vor, sie dient zugleich als Arbeitsunterlage für das Präsidium der THW-Bundesvereinigung und die Vorstände der Landes- bzw. Ortsebenen.
Einheitliche Formulare zur Antragsstellung werden digital durch die THW-Bundesvereinigung zur Verfügung gestellt. Das einheitliche Erscheinungsbild der Urkunden wird durch die THW-Bundesvereinigung vorgegeben.
Die Auszeichnungen der THW-Bundesvereinigung werden auf Anforderung als Service der Geschäftsstelle kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Plakette „Dank und Anerkennung“ werden dem Antragsteller die Selbstkosten in Rechnung gestellt. Die Geschäftsstelle dokumentiert alle Ehrungsvorgänge.
1. Ehrenurkunden für langjährige Mitgliedschaft
Für 10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50-, 60- und 75-jährige Mitgliedschaft ist die Ausstellung von Urkunden möglich.
Die Urkunden für die 10-, 20- und 25-jährige Mitgliedschaft werden durch die örtlichen THWFördervereine erstellt und vom örtlichen Vorsitzenden unterzeichnet. Die Verleihungen der Urkunden für 10-, 20- und 25-jährige Mitgliedschaft erfolgen personenbezogen in einem angemessenen Rahmen auf Ortsebene.
Die Urkunden für 30-, 40-, 50-, 60- und 75-jährige Mitgliedschaft werden auf Antrag der örtlichen THW-Fördervereine durch die THW-Bundesvereinigung erstellt und vom Präsidenten bzw. Vizepräsidenten der THW-Bundesvereinigung unterzeichnet.
Die Verleihungen der Urkunden für 30-, 40-, 50-, 60-und 75-jährige Mitgliedschaft erfolgen personenbezogen in einem angemessenen Rahmen auf Orts-, Landes- oder Bundesebene.
Die Urkunden werden ergänzt mit
Siehe Anlage 2: Formblatt Antrag Ehrung für 30-, 40-, 50,- 60- und 75-jährige Mitgliedschaft.
2. Auszeichnung mit der Ehrennadel in Bronze
Die Auszeichnung mit der Ehrennadel der THW-Bundesvereinigung in Bronze bildet die erste Stufe der Auszeichnungen. Die Auszeichnung wird mit einer entsprechenden Urkunde verbunden.
Mit der Ehrennadel in Bronze werden Mitglieder der THW-Fördervereine für besondere Verdienste über einen längeren Zeitraum oder durch eine einzelne herausragende Leistung um die Organisation ausgezeichnet. Verdienten Förderern kann die Auszeichnung mit der Ehrennadel in Bronze gleichfalls verliehen werden. Die besonderen Verdienste sind im Antrag ausführlich zu begründen.
Vorschlagsberechtigt sind der Vorstand eines THW-Fördervereins, der Vorstand einer THW-Landesvereinigung oder das Präsidium der THW-Bundesvereinigung.
Bei Antragsstellung durch die Ortsebene sollte diese sechs Wochen vor der geplanten Auszeichnung einen schriftlichen Antrag an den Vorstand der THW-Landesvereinigung richten. Der Antrag muss neben der Begründung folgendes enthalten:
Der Vorstand der THW-Landesvereinigung entscheidet über den Antrag und sendet diesen an die Geschäftsstelle der THW-Bundesvereinigung. Die Geschäftsstelle erstellt die Urkunde und sendet diese mit der Ehrennadel in Bronze an die THW-Landesvereinigung.
Die Verleihung der Auszeichnung mit der Ehrennadel in Bronze mit entsprechender Urkunde erfolgt personenbezogen in einem angemessenen Rahmen auf Orts-, Landes- oder Bundesebene durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten der THW-Bundesvereinigung bzw.
in Vertretung durch den Landesvorsitzenden/Präsidenten der THW Landesvereinigung.
Siehe Anlage 3: Formblatt Antrag auf Auszeichnung mit der Ehrennadel der THW-Bundesvereinigung in Bronze.
3. Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber
Die Auszeichnung mit der Ehrennadel der THW-Bundesvereinigung in Silber bildet die zweite Stufe der Auszeichnungen. Die Auszeichnung wird mit einer entsprechenden Urkunde verbunden.
Mit der Ehrennadel in Silber werden Mitglieder, Förderer und Sponsoren der THWFördervereine für außerordentliche Leistungen über einen längeren Zeitraum, durch eine einzelne herausragende Leistung in der Organisation bzw. für außerordentliche Verdienste um die Organisation ausgezeichnet. Verdienten Förderern und Sponsoren kann die Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber gleichfalls verliehen werden.
Grundsätzlich setzt die Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber die Ehrennadel in Bronze voraus. In besonderen Fällen kann mittels einer schriftlichen Begründung eine Einzelfallausnahme erfolgen. Seit der Auszeichnung mit der Ehrennadel in Bronze sollten etwa fünf Jahre vergangen sein. Darüber hinaus muss eine Steigerung der bisherigen Verdienste vorliegen. Die außerordentlichen Leistungen und Verdienste sind im Antrag ausführlich zu begründen.
Die Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber erfolgt durch die THW-Bundesvereinigung.
Vorschlagsberechtigt sind der Vorstand eines THW-Fördervereins, der Vorstand einer THW-Landesvereinigung oder das Präsidium der THW-Bundesvereinigung.
Bei Antragsstellung durch die Ortsebene sollte diese neun Wochen vor der geplanten Auszeichnung einen schriftlichen Antrag an den Vorstand der THW-Landesvereinigung richten. Die Antragsdauer kann auf sechs Wochen verkürzt werden, wenn eine THW-Landesvereinigung der Antragsteller ist. Der Antrag muss neben der Begründung folgendes enthalten:
Der Vorstand der THW-Landesvereinigung sendet diesen an die Geschäftsstelle der THW-Bundesvereinigung. Die Geschäftsstelle erstellt die Urkunde und sendet diese mit der Ehrennadel in Silber an die THW-Landesvereinigung.
Die Verleihung der Auszeichnung mit entsprechender Urkunde erfolgt in einem angemessenen Rahmen, grundsätzlich auf Bundes- oder Landesebene, durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten der THW-Bundesvereinigung bzw. in Vertretung durch den Landesvorsitzenden/Präsidenten der THW-Landesvereinigung.
Siehe Anlage 4: Formblatt Antrag auf Auszeichnung mit der Ehrennadel der THW-Bundesvereinigung in Silber.
4. Auszeichnung mit der Ehrennadel in Gold
Die Auszeichnung mit der Ehrennadel der THW-Bundesvereinigung in Gold bildet die dritte Stufe der Auszeichnungen. Die Auszeichnung ist mit einer entsprechenden Urkunde verbunden. Mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft ist die Aushändigung der Ehrennadel in Gold verbunden.
Mit der Ehrennadel in Gold werden Mitglieder der THW-Fördervereine für herausragende Leistungen in der Organisation bzw. für außerordentliche Verdienste über einen längeren Zeitraum oder für eine einzelne herausragende Leistung um die Organisation ausgezeichnet. Für herausragende Leistungen und außerordentliche Verdienste kann die Auszeichnung mit der Ehrennadel in Gold auch Förderern und Sponsoren verliehen werden.
Grundsätzlich setzt die Auszeichnung mit der Ehrennadel in Gold die Ehrennadel in Silber voraus. In besonderen Fällen kann mittels einer schriftlichen Begründung eine Einzelfallausnahme erfolgen. Seit der Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber sollten etwa sieben Jahre vergangen sein. Darüber hinaus muss eine Steigerung der bisherigen Verdienste vorliegen. Diese Leistungen und Verdienste sind im Antrag ausführlich zu begründen.
Vorschlagsberechtigt sind der Vorstand eines THW-Fördervereins, der Vorstand einer THW-Landesvereinigung oder das Präsidium der THW-Bundesvereinigung.
Bei Antragsstellung durch die Ortsebene sollte diese zwölf Wochen vor der geplanten Auszeichnung einen schriftlichen Antrag an den Vorstand der THW-Landesvereinigung richten. Die Antragsdauer kann auf acht Wochen verkürzt werden, wenn eine THW-Landesvereinigung der Antragsteller ist. Der Antrag muss neben der Begründung folgendes enthalten:
Der Vorstand der THW-Landesvereinigung sendet diesen an die Geschäftsstelle der THW-Bundesvereinigung mit der Bitte um Zustimmung durch das Präsidium. Sobald das Zustimmungsverfahren abgeschlossen ist, erstellt die Geschäftsstelle die vom Präsidenten bzw. Vizepräsidenten zu unterzeichnende Urkunde.
Die Verleihung der Auszeichnung mit entsprechender Urkunde erfolgt in einem angemessenen Rahmen, grundsätzlich auf einer Bundesversammlung oder in einem angemessenen Rahmen auf örtlicher Ebene durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten der THW-Bundesvereinigung bzw. in Vertretung durch den Landesvorsitzenden/Präsidenten der THW Landesvereinigung.
Siehe Anlage 5: Formblatt Antrag auf Auszeichnung mit der Ehrennadel der THW-Bundesvereinigung in Gold.
Die Plakette „Dank und Anerkennung“ des THW-Fördervereins wird vorrangig Förderern, Sponsoren und weiteren externen Personen oder Einrichtungen gewidmet. Die Auszeichnung von Mitgliedern des THW-Fördervereins wird damit allerdings nicht ausgeschlossen. Vorschlagsberechtigt sind der Vorstand eines THW-Fördervereines, der Vorstand einer THW-Landesvereinigung oder das Präsidium der THW-Bundesvereinigung.
Diese Leistungen und Verdienste sind im Antrag ausführlich zu begründen.
Bei Antragsstellung durch die Ortsebene sollte dieser sechs Wochen vor der geplanten Auszeichnung schriftlich an den Vorstand der THW-Landesvereinigung gerichtet werden und muss neben der Begründung folgendes enthalten:
Der Vorstand der THW-Landesvereinigung sendet den Antrag an die Geschäftsstelle der THW-Bundesvereinigung. Die Geschäftsstelle erstellt die Urkunde und sendet diese mit der Plakette „Dank und Anerkennung“ an den Antragsteller.
Die Verleihung der Plakette „Dank und Anerkennung“ mit entsprechender Urkunde erfolgt in einem angemessenen Rahmen auf der Orts-, Landes- oder Bundesebene.
Siehe Anlage 6: Antrag auf Auszeichnung mit der Plakette „Dank und Anerkennung“ der THW- Bundesvereinigung.
Ehrenmitglied kann nur eine natürliche Person sein, die sich in besonderem Maße um die Förderung des Ansehens und der Ziele der THW-Bundesvereinigung verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder werden von der Bundesversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit ernannt. Davon unberührt bleiben die einschlägigen Regelungen für eine Ehrenmitgliedschaft auf Landesebene.
Mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft ist die Aushändigung der Ehrennadel in Gold verbunden.
Die Zuerkennung einer Ehrenmitgliedschaft setzt einen strengen Maßstab in der Würdigung von Verdiensten des Mitgliedes voraus. Schriftliche Vorschläge können alle Ebenen der THWFördervereine (Orts-, Landes- und Bundesebene) einbringen. Die Antragsstellung sollte zwölf Wochen vor der geplanten Auszeichnung schriftlich an die THW-Bundesvereinigung gerichtet werden.
Ein Ehrenmitglied wird bei der Zuerkennung der Ehrenmitgliedschaft mit einer Ehrenurkunde gewürdigt. Die Ehrenurkunde wird durch die THW-Bundesvereinigung erstellt und vom Präsidenten bzw. dessen Vertretung unterzeichnet.
Die Ehrung und die Urkundenübergabe erfolgen in einem angemessenen Rahmen durch den Präsidenten bzw. Vizepräsidenten der THW-Bundesvereinigung.
Siehe Anlage 7: Vorschlag für Zuerkennung einer Ehrenmitgliedschaft in der THW-Bundesvereinigung.
7. Ergänzende Regelungen können durch das Präsidium der THW-Bundesvereinigung festgelegt werden.
Stand 29.4.21
Übersicht Versicherung PPT
Mustersatzung HV
Mustervorlage Jugendordnung