Registrierung beim Oberlandesgericht Oldenburg als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren
Das OLG Oldenburg führt ein Verzeichnis über gemeinnützige Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen für Niedersachsen.
Dort könnt ihr euch, mit dem auf der unten angegebenen Homepage hinterlegten Antrag zur Aufnahme, registrieren lassen.
Somit kommt ihr als Empfänger von Geldauflagen in o.g. Verfahren in Betracht.